Immobilienbewertung für jede Lebenslage
– fundiert, neutral und anerkannt.
Welche Immobilien werden bewertet?
▪ Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser
▪ Wohn- und Geschäftshäuser
▪ Eigentumswohnungen
▪ Gewerbeimmobilien und Produktionshallen
▪ Hotels, Pensionen
▪ Soziale Einrichtungen (Alten- und Pflegeheime)
▪ Resthöfe, landwirtschaftliche Objekte, Ländereien
▪ unbebaute Grundstücke
Für welche Anlässe?
- • Allgemeine Wertermittlung
- • Erbschaftsangelegenheiten
- • Steuerliche Bewertungen
- • Eheauseinandersetzungen
- • Betreuungsfälle
- • Firmenübertragungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
▪ aktueller Grundbuchauszug
▪ Liegenschaftskarte und Flurstücknachweis
▪ genehmigte Bauunterlangen (Grundriss, Schnitte, Ansichten)
▪ Baujahre, Modernisierungen
▪ bei Eigentumswohnungen eine Teilungserklärung
▪ Baulast- und Altlastenauskünfte
TIPP:
Je mehr Unterlagen Sie im Vorfeld bereitstellen, desto schneller gelangen Sie zu
Ihrem aussagekräftigen Gutachten. Der Aufwand für Anforderung und Nachreichung von Dokumenten entfällt. Ich unterstütze Sie gerne bei der Beschaffung fehlender Unterlagen durch Vollmacht.
Wie verläuft der Ortstermin?
Beim Ortstermin verschaffe ich mir einen persönlichen Eindruck von der Immobilie. Damit ich eine fundierte und zuverlässige Bewertung vornehmen kann, ist es wichtig, dass alle für die Beurteilung relevanten Bereiche des Objekts zugänglich und einsehbar sind.
Je nach Objektart plane ich für den Ortstermin folgenden Zeitaufwand ein:
• Ein- bis Zweifamilienhäuser: ca. 30 – 90 Minuten
• Mehrfamilienhäuser: ca. 30 – 120 Minuten
• Gewerbeimmobilien: abhängig von Größe und Komplexität
Nacharbeitung
Die Ausarbeitung des Gutachtens erfolgt im Anschluss an den Ortstermin und dauert in der Regel etwa 4 bis 8 Wochen.
Transparente und faire Honorarstruktur
Die Honorarhöhe beträgt für die jeweiligen Verkehrsgutachten mindestens 1.500,00 € ansonsten gemäß Honorartafel. Der Stundensatz beläuft sich bei Abrechnung nach Stundenlohn auf 140,00 € pro Stunde. Auf den Rechnungsbetrag sind zusätzlich Nebenkosten wie Fotokopien, Fotos, Fahrtkosten etc. und
19 % MwSt. zu entrichten. Der Rechnungsbetrag ist bei Erhalt des Gutachtens fällig und zahlbar.
Melden Sie sich gerne bei mir – ich berate Sie persönlich und erstelle Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot.